19 dung von Art. 49 Abs. 1 StGB aufgrund der einfachen Verkehrsregelverletzung (Geschwindigkeitsübertretung) angemessen zu erhöhen. Die VBRS-Richtlinien bezeichnet bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf Autobahn zwischen 1 und 25 km/h eine Busse zwischen CHF 20.00 und CHF 260.00 als angemessen. Die Richtlinien verweisen auf die entsprechenden Ordnungsbussen gemäss Bussenliste. OBV Ziff. 303.3 lit. b sieht für eine Überschreitung um 6 – 10 km/h auf Autobahnen eine Busse von CHF 60.00 vor.