Die Verbindungsbusse ist mithin bei der Gesamtgeldstrafe mit fünf Tagessätzen zu berücksichtigen. Für die beiden Vergehen ist somit im Ergebnis von einer Gesamtgeldstrafe von 20 Tagessätzen von CHF 50.00 und von einer Verbindungsbusse von CHF 500.00 auszugehen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlten der Busse beträgt fünf Tage.