Die Verbindungsbusse ist auf der Gesamtgeldstrafe zu berücksichtigen und entsprechend abzuziehen. Zur Bestimmung der zur berücksichtigenden Strafeinheiten wird der Umrechnungsschlüssel bei Übertretungsbussen herangezogen, zumal die Verbindungsbusse im Rahmen der Schnittstellenproblematik unter Mitberücksichtigung der maximalen Höhe von Ordnungsbussen festgelegt wurde. Bei Übertretungsbussen wird praxisgemäss ein Umwandlungssatz von einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe pro CHF 100.00 Busse angewendet. Die Verbindungsbusse ist mithin bei der Gesamtgeldstrafe mit fünf Tagessätzen zu berücksichtigen.