237, 250). Daraus resultiert unter Berücksichtigung des Pauschalabzugs von 25 %, der Unterstützungsabzüge von 15 % für das erste Kind und 12,5 % für das zweite Kind sowie dem Zuschlag auf Grund des Einkommens des Ehepartners eine für die Geldstrafe zu berücksichtigende Tagessatzhöhe von CHF 50.00.