Vorliegend handelte es sich um eine Fahrt über eine längere Strecke, was das Verschulden erhöht. Die Kammer erachtet für das Führen eines Motorfahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung somit eine Einsatzstrafe von 20 Strafeinheiten als angemessen. Diese Einsatzstrafe ist nun auf Grund des Tatbestands des missbräuchlichen Verwendens von Kontrollschildern angemessen zu erhöhen. Die VBRS-Richtlinien sehen hierfür eine Strafe ab sechs Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von mind. CHF 200.00 vor.