Diese ist auf Grund des Schuldspruchs wegen missbräuchlichem Verwenden von Kontrollschildern (Art. 97 Abs. 1 SVG) angemessen zu erhöhen. Die Vergehen sind – wie bereits ausgeführt – mit einer Geldstrafe zu sanktionieren Die VBRS-Richtlinien sehen für das Führen eines Motorfahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung eine Strafe ab zwölf Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von mind. CHF 200.00 vor. Vorliegend handelte es sich um eine Fahrt über eine längere Strecke, was das Verschulden erhöht.