18. Strafrahmen und Strafart Beim Führen eines Personenwagens ohne Fahrzeugausweis und Kontrollschild (Art. 96 Abs. 1 SVG) und bei der einfachen Verkehrsregelverletzung (Art. 90 Abs. 1 SVG) handelt es sich um Übertretungen, welche mit einer Übertretungsbusse zu sanktionieren sind (vgl. nachfolgend Ziff. 21). Die Höhe der Busse kann sich zwischen CHF 1.00 und CHF 10‘000.00 bewegen (Art. 106 StGB i.V.m. 102 SVG). Beim Führen eines Personenwagens ohne Haftpflichtversicherung (Art. 96 Abs. 2 SVG) sowie beim missbräuchlichen Verwenden von Kontrollschildern (Art. 97 Abs. 1 lit. a SVG) handelt es sich um Vergehen.