Die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten (VBRS) sehen für gewisse Deliktskategorien normierte Strafen vor. Das Gericht ist nicht an diese Richtlinien gebunden, sondern sie dienen lediglich als Anhaltspunkt. Die Richtlinien beinhalten eine normierte Strafzumessung für Massendelikte, welche in der Regel von den vorliegenden Umständen und dem jeweiligen Verschulden her sehr ähnlich sind. Insofern dienen die Richtlinien der rechtsgleichen Behandlung in gleichgearteten Fällen und somit auch der Rechtssicherheit und der Gerechtigkeit.