In einem weiteren Schritt sind die übrigen Delikte zu beurteilen, und es ist in Anwendung des Asperationsprinzips aufzuzeigen, in welchem Ausmass die Einsatzstrafe zu erhöhen ist. Erst nach der Festlegung der Gesamtstrafe für sämtliche Delikte sind endlich die allgemeinen Täterkomponenten zu berücksichtigen (Urteil des Bundesgerichts 6B_466/2013 vom 25.07.2013 E. 2.3.2). Die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten (VBRS) sehen für gewisse Deliktskategorien normierte Strafen vor.