15. Führen eines Personenwagens ohne Fahrzeugausweis, Kontrollschild und Haftpflichtversicherung 15.1 Rechtliches Gemäss Art. 63 Abs. 1 SVG darf kein Motorfahrzeug in den öffentlichen Verkehr gebracht werden, bevor eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Nach Art. 96 Abs. 2 SVG (Vergehen) wird bestraft, wer ein Motorfahrzeug führt, obwohl er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen kann, dass die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nicht besteht. Weiter macht sich gestützt auf Art. 96 Abs. 1 lit.