13 der von der Täterschaft benutzt werden, ohne für diese bzw. für das entsprechende Fahrzeug bestimmt zu sein (BSK StGB-Bähler, Art. 97 N 4). Den subjektiven Tatbestand von Art. 97 Abs. 1 lit. a SVG erfüllt nach der allgemeinen Bestimmung von Art. 100 Ziff. 1 SVG bereits, wer fahrlässig handelt. 14.2 Subsumption Indem der Beschuldigte am 28. April 2020 um 19:13 Uhr den Personenwagen L.________ mit dem nicht dazugehörigen hinteren Kontrollschild H.________ lenkte, erfüllte er den objektiven Tatbestand von Art. 97 Abs. 1 lit.