Dies hätte er mit der gebührenden Sorgfalt vermeiden können. Weiter gilt als erstellt, dass das auf dem Radarbild abgebildete Fahrzeug weder über Kontrollschilder bzw. Fahrzeugausweis noch über eine Haftpflichtversicherung verfügte. Ersteres ergibt sich zwangsläufig daraus, dass es sonst keinen Grund gegeben hätte, ein Schild eines Drittfahrzeuges anzubringen. Kontrollschild und gültiger Fahrzeugausweis hängen untrennbar zusammen. Wird ein Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt eingelöst, wird sowohl ein Kontrollschild wie ein Fahrzeug ausgegeben; ohne Einlösung fehlt beides. Eine rein theoretische Möglichkeit wäre der Abschluss einer Haftpflichtversicherung eines nicht eingelösten Fahrzeuges.