Eine Dritttäterschaft würde demgegenüber bedingen, dass nicht ein beliebiger Dritter die Kontrollschilder in M.________ entwendet und zurückgebracht (oder das Schild aufwendig gefälscht) hätte, sondern dass dies ein Dritter tat, welcher dem Beschuldigten verblüffend ähnlich sieht. Dies erscheint völlig lebensfremd und abwegig. Nur ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass mehrfachen Ausweisentzüge vorab wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen zeigen, dass sich der Beschuldigte wiederholt nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit gehalten hat. Weiter sind seine Aussagen teilweise widersprüchlich: In Bezug auf seinem Aufenthalt im Raum P.______