Dies wäre bei einer einfachen Fälschung – etwa mit Karton – in dieser Art nicht der Fall. Nicht ganz nachvollziehbar wäre, weshalb ein Dritter aufwendig ein hinteres Kontrollschild, jedoch kein vorderes Schild fälschen sollte, zumal er so die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich ziehen dürfte. Zusammenfassend deutet das abgebildete Nummernschild gemeinsam mit den übrigen aufgeführten Umständen auf die Täterschaft des Beschuldigten hin, vermag diese für sich alleine jedoch nicht zu beweisen.