Im Rapport sei man schliesslich zum Fazit gelangt, dass die Hypothese, es handle sich beim Mann auf dem Radarfoto um den Beschuldigten, nur leicht unterstützt werden könne. Mit anderen Worten bestehe auch gemäss dem Rapport eine beachtliche Wahrscheinlichkeit, dass das Radarfoto nicht den Beschuldigten zeige, sonst wäre nicht nur von einer leichten Unterstützung gesprochen worden. Letztlich sei festzuhalten, dass lediglich zwei Indizien für die Täterschaft des Beschuldigten sprechen würden: Einerseits das undeutliche schwarz-weisse Radarfoto, welches auch bei der Bildanalyse keinen genügenden Beweis zu erbringen vermocht habe.