8 dem Radarfoto sehe ganz anders aus als die Ohrform des Beschuldigten. Der Beschuldigte habe ein nach unten verlaufendes Ohrläppchen, während auf dem Radarfoto ein Ohr zu sehen sei, welches praktisch kein Ohrläppchen aufweise. Im Rapport sei man schliesslich zum Fazit gelangt, dass die Hypothese, es handle sich beim Mann auf dem Radarfoto um den Beschuldigten, nur leicht unterstützt werden könne.