Auch der in Auftrag gegeben Bildvergleich sei fraglich. Das Radarfoto sei lediglich schwarz-weiss und derart unscharf, dass es nicht als beweistauglich betrachtet werden können. Auffallend sei, dass im Rapport Unübereinstimmigkeiten immer auf die schlechten Licht- und Bildverhältnisse geschoben worden seien. Bei Übereinstimmungen seien die schlechten Licht- und Bildverhältnisse dagegen kein Thema mehr gewesen. Weiter habe man dem rechten Ohr keine Beachtung geschenkt. Die Ohrform des Mannes auf