sowie ein Auszug aus dem Register für Fahrzeuge und Fahrzeughalter sowie für Administrativmassnahmen gegen Fahrzeugführer eingeholt (pag. 243 ff.). Aus Letzterem ist zu entnehmen, dass dem Beschuldigten der Führerausweis zwischen 2009 und 2022 bereits sechs Mal entzogen wurde, letztmals am 4. März 2022 während laufendem Verfahren. Oberinstanzlich wurde zudem der Beschuldigte ergänzend zur Person sowie zur Sache befragt (pag. 251 ff.). Er bestätige zusammenfassend seine früheren Aussagen und stellte sich auf den Standpunkt, dass er zum Tatzeitpunkt nicht am Tatort gewesen sein könne. Er hole jeweils gegen 18 Uhr seine Kinder von der Schule und vom Kinderhort in M.___