Im Kinnbereich sei auf beiden Bildern eine gleich wirkende Kinn-Lippen- Furche ersichtlich. Der Bericht kam zusammenfassend zum Schluss, dass die festgestellten Merkmale leicht die Hypothese unterstützen, dass es sich beim Fahrzeuginsassen auf dem Radarbild und der Person auf dem Vergleichsmaterial (Bildforensik Beschuldigter) um ein und dieselbe Person handeln dürfte (pag. 213). Weiter wurde ein Leumundsbericht (pag. 233 ff.) sowie ein Auszug aus dem Register für Fahrzeuge und Fahrzeughalter sowie für Administrativmassnahmen gegen Fahrzeugführer eingeholt (pag.