8. Beweismittel Die Vorinstanz brachte die verschiedenen Beweismittel korrekt ins Verfahren ein und gab diese zusammengefasst wieder. Dabei handelt es sich um die polizeilichen Feststellungen im Anzeigerapport (pag. 1 ff., 158), das Fallprotokoll- Geschwindigkeit (pag. 4, 158), die vergrösserten Aufnahmen von Lenker und Fahrzeug inklusive Fotovergleich und Kontrollschildvergleich (pag. 5 ff., 158), die Heckaufnahmen des Personenwagens L.________ (pag. 9 f., 158 ff.), der Bericht der Stadtpolizei M.________ vom 22. Juni 2020 (pag. 16 ff., 158) sowie die Aussagen des Beschuldigten (pag. 18 ff., 23 ff., 122 ff., 158 ff.).