__ ein J.________ und – mit Wechselschild – bis 2. Juni 2020 ein Lieferwagen K.________ zugelassen war (pag. 2 f.). Die Kontrollschilder vorne und hinten unterscheiden sich durch ihre Grösse sowie die Gestaltung, insbesondere finden sich auf dem hinteren Kontrollschild auch die Wappen (pag. 8). Der Beschuldigte meldete am 14. Januar 2020 den Verlust des vorderen Kontrollschildes (pag. 22). Dieses wurde vom Strassenverkehrsamt am 4. Februar 2020 ersetzt (pag. 17). Am 28. April 2020 bzw. unmittelbar vor und nach der fraglichen Fahrt wurde von der I.________ bzw. dem Beschuldigten kein Kontrollschild vermisst (pag. 19 f.).