6. Vorwürfe gemäss Anklageschrift Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten im Strafbefehl vom 12. Februar 2021 – welcher vorliegend als Anklageschrift gilt – vor, am 28. April 2020 um 19:13 Uhr auf der Autobahn F.________, C.________, Abschnitt D.________ als Lenker eines Personenwagens die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h (Baustellensignalisation) nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit um 6 km/h überschritten zu haben. Im Weiteren sei am Personenwagen L.________ mit dem Kontrollschild H._