210 ff.). Von Amtes wegen wurden ein aktueller Strafregisterauszug, ein Leumundsbericht inkl. Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse sowie ADMAS-Auszüge über den Beschuldigten eingeholt und den Parteien zur Kenntnis gebracht (pag. 201 ff., 233 ff., 243 ff., 247). Weiter wurde der Beschuldigte an der Berufungsverhandlung ebenfalls von Amtes wegen zur Sache einvernommen (pag. 251 ff.) 4. Anträge der Parteien in oberer Instanz 4.1 Generalstaatsanwaltschaft Die stv. Generalstaatsanwältin G.________ stellte und begründete an der Berufungsverhandlung vom 30. August 2022 folgende Anträge (pag. 257 f., 259, 264): I.