angeblich begangen am 28.04.2020, um 19:13 Uhr auf der Autobahn F.________, C.________, Abschnitt D.________, unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 3'346.24 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte, unter Auferlegung der Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren, insgesamt bestimmt auf CHF 2'450.00, an den Kanton Bern. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: