1. Erstinstanzliches Urteil Am 15. September 2021 fällte das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) folgendes Urteil (pag. 138 ff.): I. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz durch a. einfache Verkehrsregelverletzung; b. Nichtanbringen des vorgeschriebenen Kontrollschildes; c. Missbräuchliches Verwenden von Kontrollschildern; d. In Verkehr setzen eines nicht immatrikulierten Motorfahrzeuges,