Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Berufungsführerin, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern, Migrationsdienst (Dispositiv; innert 10 Tagen) - der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt (Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde; unter Bezugnahme auf das Widerrufsverfahren betreffend das Urteil vom 2. Januar 2017 [Aktenzeichen: V161115 031])