1.3. wegen Widerhandlung gegen das Ausländergesetz durch rechtswidrige Einreise, angeblich mehrfach begangen von 6. Februar 2015 bis 23. März 2015 in Basel, Zürich sowie im Tessin, zufolge Verjährung eingestellt wurde; 2. A.________ des Fahrens ohne Berechtigung durch Führen eines Motorfahrzeugs ohne den erforderlichen Führerausweis, mehrfach begangen von 24. März 2012 bis 28. August 2019 in C.________ und Umgebung, schuldig erklärt wurde (Art. 95 Abs. 1 lit. a SVG).