21 30. Subsumtion Die Beschuldigte wurde mit Urteil der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vom 2. Januar 2017 wegen Widerhandlung gegen das Ausländergesetz durch rechtswidrige Einreise zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 60.00 bei einer Probezeit von 3 Jahren verurteilt (pag. 1806). Sie beging die vorliegend abgehandelten, identischen Straftaten während der Probezeit, die am 2. Januar 2020 endete.