20 Die Beschuldigte hat an der Wirtschaftsfakultät in H.________ studiert und arbeitete in der Schweiz zeitweise als Pflegefachfrau. Sie lebt im Urteilszeitpunkt in Nordmazedonien und ihre aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind – wie in Abwesenheitsverfahren üblich – nicht bekannt.