Dies wirkt sich straferhöhend aus. Im Gegenzug hat die Beschuldigte das Strafverfahren betreffend den Vorwurf des mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung durch ihr geständiges Aussageverhalten erheblich erleichtert. Dies wirkt sich strafmindernd aus. Im Ergebnis und unter Berücksichtigung der straferhöhenden und -mindernden Täterkomponenten ist eine Reduktion des Strafmasses um 40 Tagessätze angezeigt. So ergäbe sich grundsätzlich ein Strafmass von 150 Tagessätzen.