Die Beschuldigte ist 61 Jahre alt. Gemäss dem Bericht von G.________, Fachärztin FMH, vom 05.11.2019 leidet die Beschuldigte an einer posttraumatischen Belastungsstörung resp. Traumafolgestörung, rezividierenden depressiven Störung sowie an einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung (p. 563 ff.). Wie es um den Gesundheitszustand der Beschuldigten im Urteilszeitpunkt steht und ob sie seinerzeit einer Erwerbstätigkeit nachging, lässt sich den Akten nicht entnehmen. Vor diesem Hintergrund ist bei der Beschuldigten nicht von einer erhöhten Strafempfindlichkeit auszugehen.