Es kann auf die obigen Ausführungen zur Bestimmung der objektiven und subjektiven Tatschwere verwiesen werden (E. 22.2 oben). Angemessen sind auch hier 10 Tagessätze Geldstrafe pro Einzelhandlung. Bei gedanklicher Asperation der 18 6 Auslandsreisen mit einem Asperationsfaktor von ⅓, ergeben sich 20 Tagessätze Geldstrafe. 23.3 Zwischenfazit zur Gesamtstrafe für alle nach dem Ersturteil begangenen Delikte Für die nach dem Ersturteil begangenen Delikte resultiert total eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen.