Bei gedanklicher Asperation sämtlicher 10 Reisen mit einem Asperationsfaktor von abgerundet ⅓ ergeben sich hierfür 30 Tagessätze Geldstrafe. 22.3 Zwischenfazit und Bildung der hypothetischen Zusatzstrafe Die hypothetische Gesamtstrafe beträgt somit 125 Tagessätze. Davon sind die rechtskräftig ausgesprochenen 10 Tagessätze gemäss dem Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 2. Februar 2017 zu subtrahieren. Die hypothetische Zusatzstrafe beläuft sich auf 115 Tagessätze Geldstrafe.