Stand: 1. Januar 2023) empfehlen auf S. 9 als Referenz für das Führen oder Führenlassen eines Motorfahrzeugs ohne Führerausweis eine Strafe von 18 Strafeinheiten zuzüglich einer Verbindungsbusse von mindestens CHF 300.00, total ausmachend 21 Strafeinheiten. Im vorliegenden Fall fällt verschuldensmindernd ins Gewicht, dass die Beschuldigte über einen ausländischen Führerschein verfügte, zum Erlangen der Fahrberechtigung in der Schweiz jedoch eine zusätzliche Prüfung hätte bestehen müssen (pag. 525).