Die nachfolgenden Ausführungen gelten somit grundsätzlich für alle Einzelhandlungen. Die Richtlinien über die Strafzumessung des Verbands bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien; Stand: 1. Januar 2023) empfehlen auf S. 9 als Referenz für das Führen oder Führenlassen eines Motorfahrzeugs ohne Führerausweis eine Strafe von 18 Strafeinheiten zuzüglich einer Verbindungsbusse von mindestens CHF 300.00, total ausmachend 21 Strafeinheiten.