34 Abs. 1 aStGB und StGB). Somit ist das neue Recht für die Beschuldigte milder und auf sämtliche Taten anzuwenden. 15 20. Rechtliche Grundlagen zur Strafzumessung Für die rechtlichen Grundlagen zur Strafzumessung sowie zur teilweisen retrospektiven Konkurrenz wird auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (Ziff. V.2.-3. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1871 ff.).