13. Rechtliche Grundlagen Zu den allgemeinen Grundlagen zur Beweiswürdigung wird auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (Ziff. III.1. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1855 f.). 14. Urteil der Vorinstanz und Vorbringen der Verteidigung Zum oberinstanzlich strittigen Vorwurf erwog die Vorinstanz, dass die Beschuldigte an der Einvernahme vom 28. August 2019 eingestanden habe, in den vergangenen Jahren mehrfach ins Ausland gereist und trotz ihres Aufenthaltsstatus als vorläufig Aufgenommene (Ausweis «F») ohne Rückreisevisum zurück in die Schweiz ge-