Die Beschuldigte hatte an den Einvernahmen vom 14. August 2019 und vom 28. August 2019 Gelegenheit, sich zu den in erster Instanz in ihrer Abwesenheit behandelten Vorwürfen zu äussern. Die Einvernahmen wurden mit dem Auftrag der Staatsanwaltschaft vom 20. Juni 2019 an die Kantonspolizei delegiert (pag. 67 ff.). An beiden Befragungen machte die Beschuldigte Aussagen zu ihren Auslandsreisen (vgl. pag. 84, Z. 97 ff.; pag. 85, Z. 113 ff.; pag. 108 ff.). Der Verteidigung kann beigepflichtet werden, dass beide Befragungen eher kurz ausfielen. Indes handelt es sich um äusserst triviale Sachverhalte: