I.3. der Anklageschrift vom 20. August 2020 strittig und zu überprüfen. Der Beschuldigten wird darin Widerhandlung gegen das Ausländergesetz durch rechtswidrige Einreise, mehrfach begangen in der Zeit von 6. Februar 2015 bis 25. September 2018 in Basel, Zürich sowie im Tessin, vorgeworfen, indem sie als in der Schweiz vorläufig Aufgenommene mit Ausweis «F» mindestens 25 Mal ins Ausland, z.B. nach Mazedonien oder Kroatien gereist sei, wo sie sich mehrere Tage oder Wochen aufgehalten habe und danach ohne Rückreisevisum des Staatssekretariats für Migration (nachfolgend