Zudem wird eine Reduktion der Tagessatzhöhe auf CHF 10.00 sowie das Absehen vom Widerruf des mit Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 2. Januar 2017 für eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 60.00 gewährten bedingten Vollzugs beantragt. In Rechtskraft erwachsen somit die Ziff. I betr.