7. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Die Berufung ist beschränkt und richtet sich einerseits gegen den Schuldspruch in Abwesenheit wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Ausländergesetz und andererseits gegen die vorinstanzliche Kostenverlegung samt Rück- und Nachzahlungspflicht betreffend die amtliche Entschädigung (alles zulasten der Beschuldigten trotz teilweiser Verfahrenseinstellungen).