In Abänderung von III. Ziff. 1 und 2 des Urteils des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 24. März 2022 sei auf den Widerruf [des] mit Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel- Stadt vom 02.01.2017 für eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen à CHF 60.00 gewährten bedingten Vollzugs zu verzichten. 6. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigung für die Aufwendungen im oberinstanzlichen Berufungsverfahren ist im Umfang der eingereichten Kostennote festzusetzen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.