3. Schriftliches Verfahren Mit Verfügung vom 15. August 2022 stellte die Verfahrensleitung die Durchführung eines schriftlichen Berufungsverfahrens in Aussicht und forderte die Beschuldigte zur Stellungnahme auf (pag. 1912 f.). Diese erteilte mit Schreiben vom 5. September 2022 ihre Zustimmung (pag. 1916), woraufhin das schriftliche Verfahren angeordnet wurde (pag. 1923 f.). Hierzu ist ergänzend Folgendes festzuhalten: Gemäss Art.