2. Berufung Dagegen meldete die Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, mit Eingabe vom 1. April 2022 fristgerecht Berufung an (pag. 1840). Mit Schreiben vom 8. August 2022 folgte die ebenso frist- und formgerechte Berufungserklärung (pag. 1899 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit Schreiben vom 12. August 2022 ihren Verzicht auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren mit (pag. 1910 f.).