1. Der A.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 02.01.2017 für eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 60.00 gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen. 2. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduzieren sich die Verfahrenskosten um CHF 150.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 150.00. IV.