1. Zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 2'700.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 02.01.2017. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 2. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 5'050.00 (Kosten der Untersuchung: CHF 2'250.00, Kosten des Gerichts [inkl. schriftliche Begründung]: CHF 2’800.00) und Auslagen von CHF 0.00, insgesamt bestimmt auf CHF 5'050.00 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung, vgl. Ziff. IV. hiernach).