2. wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Führen eines Personenwagens ohne Berechtigung, angeblich mehrfach begangen in der Zeit zwischen 01.06.2010 bis 23.03.2012 in C.________ und Umgebung; 3. wegen Widerhandlung gegen das Ausländergesetz durch rechtswidrige Einreise, angeblich mehrfach begangen in der Zeit zwischen 06.02.2015 bis 23.03.2015 in Basel, Zürich sowie im Tessin; wird infolge Verjährung eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: