Die Weiterführung der Sicherheitshaft ist mit Blick auf den Strafrest nicht unverhältnismässig. Damit sind die materiellen Voraussetzungen für die Sicherheitshaft erfüllt. Zur Sicherung des Strafvollzugs wird die Sicherheitshaft weitergeführt (vgl. Art. 231 Abs. 1 Bst. a StPO). 2. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA- Profils von A.________ (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG).