3. Es wird weiter festgestellt, dass das amtliche Honorar des vormaligen amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt AN.________, für die Aufwendungen im Anschluss an die Hauptverhandlung vom 15./17. März 2022 bis zum 11. Mai 2022 mit Entscheid des Regionalgerichts Oberland vom 19. Mai 2022 festgesetzt wurde.