A.________ hat dem Kanton Bern für die an Rechtsanwalt AN.________ ausgerichtete Entschädigung von CHF 8'661.35 einen Betrag von CHF 8’098.45 (exkl. Dolmetscherkosten von CHF 562.90) zurückzuzahlen und Rechtsanwalt AN.________ die Differenz von CHF 1'830.90 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).